Guter Start ins Jahr 2023? Schülerinnen und Schülern blüht unerfreuliches in deutschen Schulen.
Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.
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Am 01. Januar 2023 trat die Verordnung der "Schulischen Offenlegung zum Zwecke des öffentlichen Schutzes" des Schulgesetzes in Kraft. Für SchülerInnen und Schüler bedeutet dies, dass Textnachrichten, die im Unterricht verfasst und empfangen werden, der Schule zugeführt werden können, um Eltern und Erziehungsberechtigte davon in Kenntnis zu setzten. Lehrkräfte müsse dafür vorher Schülerinnen und Schüler ermahnen, die Nutzung von Mobiltelefon oder Tablet zu unterlassen, sollte dies jedoch nicht geschehen, tritt die Verordnung in Kraft.
Eltern und SchülerInnen sind gespaltener Meinung zu diesem Beschluss. Bei einer Forsa Umfrage ergab sich, dass mehr als 90 Prozent der SchülerInnen gegen die neue Verordnung sind, wohingegen nur etwa 25 Prozent der Eltern die Verordnung als verwerflich einschätzten.
Ob sich der Beschluss dauerhaft halten kann, wird sich in Zukunft zeigen.
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