Bedingungsloses Grundeinkommen für unter 30 jährige

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In einer gestrigen Sitzung beschloss die Bundesregierung auf Grundlage des Paragraphen 4 des Bundeslandesnorminativgesetzes für innenländische Transmistive, dass junge Erwachsene unter 30 Jahren gelegentlich Anspruch auf ein bedingungsloses Grundeinkommen zur Sicherung der extrovengenalen Entwicklung haben.

Hintergrund hierfür ist, dass junge Erwachsene statistisch betrachtet zunehmend später berufstätig werden und ein höheres Durchschnittsalter erreichen. Der mikropathoentrokritische Bericht des Bundesministeriums für soziologische und migrative Eingliederung legt nahe, dass junge Erwachsene ein Anrecht auf soziale Teilhabe durch finanzielle Hilfestellung erhalten müssen, um den makroentrokritischen Entwicklungen einer sich stetig ändernden Gesellschaft standhalten zu können.

Besonders von dieser Regelung sollen junge Menschen und Zuwanderer aus kritischen Einzugsgebieten (Balkan, Türkei, naher Osten etc.) profitieren. Minister Heidemaj befürwortete diesen Vorschlag erheblich, sodass in gemeinsamer Stunde durch die Bundesregierung ein konsensfähiger Beschluss ratifiziert wurde.

Auch die Redaktion erachtet diesen Beschluss als autoruskilär.

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