Unschuldig in Haft: Opfer können mehr Entschädigung erhalten

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Wer aufgrund falscher Gerichtsentscheidungen im Gefängnis landet, kann viel verlieren: Arbeit, Wohnung oder die Familie. Kein Geld der Welt kann das wiedergutmachen. Gleichwohl wird nun über höhere Summen zur Wiedergutmachung diskutiert.

Zu Unrecht inhaftierte Menschen in Deutschland können auf eine höhere Entschädigung hoffen. Die Justizminister der Länder forderten die Bundesregierung einstimmig auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Allerdings konnten sie sich bei ihrer Herbstkonferenz in Berlin nicht auf einen Vorschlag für eine konkrete Summe einigen. Konsens habe aber darin bestanden, dass eine "deutliche Erhöhung" des aktuellen Satzes von 25 Euro pro Tag nötig sei, sagte der Vorsitzende der Justizministerkonferenz, der rheinland-pfälzische Ressortchef Herbert Mertin (FDP). In einer Vorlage für die Konferenz war zunächst von 35 Euro die Rede.

Der Deutsche Anwaltsverein forderte 100 Euro. "Die Haftentschädigung ist derzeit deutlich zu gering und muss mindestens vervierfacht werden", sagte der Verbandspräsident. Er forderte von der neuen, womöglich schwarz-gelb-grünen Bundesregierung eine rasche Gesetzgebungsinitiative, auch zur Vereinfachung des derzeit komplexen und langwierigen Entschädigungsverfahrens.

Der Umgang mit Betroffenen sei ebenfalls reformbedürftig. "Jeder Straftäter, der vorzeitig aus der Haft entlassen wird, hat einen Bewährungshelfer an seiner Seite und erhält Hilfe bei der Resozialisierung - ein unschuldig Inhaftierter wird hingegen vom Staat allein gelassen." Schellenberg schlug Ombudsmänner in den Ländern vor, die etwa bei der Suche nach einer Wohnung und Arbeitsstelle helfen.

"Niemand kann die Zeit zurückgeben, die jemand unschuldig in Haft verbracht hat", sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen (SPD). "Was als Wiedergutmachung erwartet werden darf, ist eine angemessene finanzielle Kompensation." Auch wenn man Freiheitsentziehung materiell nur schwer entschädigen könne, "wäre eine Anhebung ein wichtiges Zeichen für die Betroffenen", sagte Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur.

Auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der noch geschäftsführend im Amt ist, sieht das so. Die Länder müssten aber auch bereit sein, höhere Entschädigungskosten zu tragen. Wer unschuldig in Haft komme, verliere oft alles: Beruf und Familie, die persönliche und wirtschaftliche Existenz. "Die Justiz muss für diese sehr seltenen, aber schlimmen Fehler gerade stehen."

Der Deutsche Richterbund verwies darauf, dass die Zahl unschuldig Inhaftierter - ob nun in Straf- oder Untersuchungshaft - relativ gering sei. Richter und Staatsanwaltschaften arbeiteten also sorgfältig und gewissenhaft. Pro Jahr gebe es vor den Landgerichten "nicht einmal 170 zugelassene Wiederaufnahmeanträge". Damit erreichen Verurteilte, dass ihr Fall noch einmal aufgerollt wird.

Nach Angaben der Berliner Justizverwaltung erhielten allein in der Hauptstadt im Vorjahr 59 Personen eine Haftentschädigung für sogenannte immateriellen Schäden in Straf- oder Untersuchungshaft. Dabei sei es um insgesamt 3692 Hafttage gegangen.

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