Jagdschein Verlust bei Schulden beim Finanzamt

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht eine Gewerbeuntersagung beziehungsweise die Entziehung der Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit. Hierfür bedarf es grundsätzlich noch nicht einmal einer gerichtlichen Verurteilung zu einer Strafe. Ausreichend ist vielmehr bereits, wenn der Gewerbetreibende nicht unerhebliche Steuerschulden beim Finanzamt hat oder seinen steuerlichen Pflichten (zum Beispiel die regelmäßige Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen) nicht in ausreichendem Maße nachkommt.

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