Herner Wirt vor Gericht Gastronom weist Vorwurf schwerer Erpressung zurück

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Herne -

Ist Mehmet U. ein Verbrecher, der elf Jahre lang vom Inhaber eines Lokals am Hohenstaufenring Schutzgeld erpresst hat? Oder hat er nur eine Pacht für das Restaurant eingenommen, das einst ihm gehörte? Das ist in dem Prozess zu klären, der am Mittwoch vor dem Herner Landgericht begonnen hat. Seit Anfang Juni sitzt der 58-Jährige, der früher vier Lokale in der Innenstadt geführt haben soll und seit zwei Jahren von Hartz IV lebt, in Untersuchungshaft.

Hauptbelastungszeuge ist ein 42 Jahre alter Gastronom, der im Januar 2005 das fragliche Lokal übernommen hat und bis heute leitet. Geht man von dessen Angaben vor Gericht und der Anklageschrift aus, hat der Angeklagte von ihm ein monatliches Schutzgeld verlangt, anfangs 5000, dann 3500 Euro. Und er habe gehorcht, sagte der Gastronom, denn Mehmet U. sei im Ausgehviertel Kwartier Latäng „überall präsent“ gewesen, habe „Angst und Schrecken“ verbreitet und Schlägereien angezettelt, wenn es nicht nach seinem Willen gegangen sei.
Mit Anschlägen gedroht

Ihm selber, sagte der Zeuge, habe der Angeklagte mit Schlägen gedroht und auch damit, ihn umzubringen, wenn er nicht zahle: „Wer nicht korrekt ist, kriegt Ärger.“ Einmal soll Mehmet U. das Lokal verwüstet haben, weil der Inhaber sich geweigert habe, das Schutzgeld zu entrichten. Ein andermal habe er den Gastronom im Auto mit einer täuschend echt aussehenden Pistole eingeschüchtert und so zur Zahlung genötigt.

Warum machte der 42-Jährige das jahrelange Spiel, bei dem er 476000 Euro eingebüßt haben will, in Mai dieses Jahres plötzlich nicht mehr mit? „Ich habe privat eine schlechte Nachricht bekommen, da war mir alles egal“, sagte er im Sitzungssaal, und ihm kamen die Tränen. Als er über die Krankheit sprach, um die es in der Nachricht gegangen sei, war die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Zu Unrecht belastet?

Mehmet U. sieht sich völlig zu Unrecht belastet, wie seine Verteidiger Udo Klemt und Burkhard Zimmer klarstellten. Umständlich legte der 58-Jährige dar, wie es zu der mündlichen Vereinbarung gekommen sei. Er selber habe 1992, bei der der Übernahme des Lokals, eine Art Ablöse von 600000 D-Mark gezahlt, für Einrichtung, Lage, Stammkundschaft.

Etwa ein Jahrzehnt später meldete er Insolvenz an. Doch es gelang ihm, als Pächter des Restaurants im Spiel zu bleiben. Das mündliche Abkommen zur Weiterverpachtung, das dann – freiwillig – geschlossen worden sei, habe der neue Wirt nach Jahren unvermittelt für beendet erklärt: „Ich zahle nicht mehr“. Darauf habe er einen Anwalt eingeschaltet, sagte der Angeklagte.

Aussage steht gegen Aussage. Dem hat die 10. Strafkammer Rechnung getragen, indem sie im Eröffnungsbeschluss vermerkt hat, als Tatzeitraum komme auch nur die Spanne von April bis Juni 2016 in Frage. Sechs Verhandlungstage sind vorgesehen.

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