Bundesverfassungsgericht: Schulpflicht unvereinbar mit dem Grundgesetz

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Kinder und Jugendliche dürfen nicht gegen ihren Willen zur Teilnahme am Schulunterricht verpflichtet werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Freitag. Die allgemeine Schulpflicht verstoße insbesondere gegen Art. 1, Abs. 1 des Grundgesetzes ("Die Würde des Menschen ist unantastbar") sowie gegen Art. 2, Abs. 1 ("Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit"). Sowohl der Grundsatz der Menschenwürde als auch der freien Persön?ichkeitsentfaltung seien unvereinbar mit staatlichen Vorgaben, welche Inhalte Menschen unter welchen institutionellen Rahmenbedingungen zu lernen und zu wissen hätten. Lernen sei vielmehr ein freiwilliger und individualisierter Prozess, der durch staatliche Institutionen nicht beeinflusst werden dürfe, argumentierten die Karlsruher Richter. Vorausgegangen war eine Sammelklage mehrerer Eltern in Baden-Württemberg. Diese hatten argumentiert, dass der mit dem Schulbesuch verbundene Zwangscharakter und die daraus resultierende Unlust ihrer Kinder deren Entwicklungsprozess eher behindern als fördern würden.
Das Urteil könnte weitreichende Auswirkungen für die gesamte Bundesrepublik haben. Ein Regierungssprecher wollte sich auf Anfrage zunächst nicht äußern und verwies lediglich darauf, dass das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber eine sechsmonatige Übergangsfrist eingeräumt habe, um Alternativen zur allgemeinen Schulpflicht zu entwickeln.
Im Rahmen seiner Urteilsverkündung verwies das Gericht allerdings gleichzeitig darauf, dass es Aufgabe des Staates sei, ausreichende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche zur Verfügung zu stellen. Insbesondere jüngeren Kindern, deren Eltern beide berufstätig sind, müssten Räume geboten werden, in welchen eine qualifizierte Aufsicht garantiert werden könne. Dies könne, so die Richter, beispielsweise durch die Ausweitung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz bis zum 12. Lebensjahr sowie durch die Schaffung einer ausreichenden Zahl von ganztägig geöffneten Jugendcafés geschehen.
Offen bleibt hingegen, wer die Kosten für solche Maßnahmen tragen soll, die sich nach ersten Schätzungen auf annähernd eine Billion Euro belaufen könnten. Ein Sprecher des Finanzministeriums äußerte diesbezüglich, dass zur Finanzierung offen über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie über eine Senkung staatlicher Sozialleistungen nachgedacht werden müsse.

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