Betrunken tätowiert - Körperverletzung?

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Das Münchner Amstgericht hat am vergangenen Dienstag Nachmittag einen schwierigen Streit zu lösen gehabt. Der junge Furkan G. (21) hat sich dazu entschieden, zur Feier seines Geburtstages einen bunten Schmetterling oberhalb seines Hinterteiles tätowiert zu bekommen. Der Tätowierer Milos M. nahm den Auftrag an, trotz dessen dass sein Kunde betrunken war. Das Geburtstagskind wollte den tschechischen Tattoo Artist vor Gericht verklagen, dass es sich hierbei um Körperverletzung halten würde. Die Argumente des jungen Mannes beliefen sich hierbei auf seinen offensichtlichen, eingeschränkten Geisteszustand und dem hohen Blutverlust während dem Vorgang. Außerdem habe er schreckliche Schmerzen, da sich das bunte Motiv auch noch entzündet hätte. Das Gericht erklärte den Tätowierer Milos M. für unschuldig, der junge Mann solle zukünftig sich selbst besser unter Kontrolle halten. Dem Tätowierer sei keine Schuld zuzuschreiben, schließlich verrichtete er nur seine Arbeit.

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