Namensrechte an Saarländischem Gericht nun in Frankreich

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Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof hat einer Klage stattgegeben, bei der ein französisches Unternehmen mit dem Sitz in La Besse, Frankreich die Namensrechte für das saarländische Nationalgericht "Dibbelabbes" eingeklagt hatte. Der Putzmittelhersteller "Dibbé" hatte sich beklagt, dass die Suchergebnisse bei Google stark beeinträchtigt würden, wenn Kunden nach Dibbé und La Besse suchen würden. Zudem sei Dibbé es leid, sich bei geschäftlichen Terminen im Saarland immer den Wortspielchen ausgesetzt zu sehen. Der Europäische Gerichtshof entschied nun zugunsten des Klägers, was nun zur Folge hat, dass die saarländische Gastronomie nicht mehr den umgangssprachlichen "Dibbelabbes" verwenden darf. Charlotte Britz und der saarländische Landtag kündigten an, in Revision gehen zu wollen. red/dl

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