Neues Betäubungsmittelgesetz kommt

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Berlin. Nach zahlreichen Debatten, offenen Briefen, Empfehlungen von Experten und Expertinnen, ist die Bundesregierung am Mittwoch nun zu einer Entscheidung gekommen. Das Betäubungsmittelgesetz wird insbesondere im Punkt 29 drastisch abgeändert. So soll eine neue Überarbeitung des Rechtstextes bewirken, dass das Besitzen, Verkaufen, Verbreiten, Veräußern, Ein- und Ausführen und nun auch das Konsumieren eindeutig untersagt ist. Für den jeweiligen Verstoß, diskutierte die Bundesregierung etwa 3 Stunden lang und kam nun zu einem Entschluss. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sollen ungeachtet des Alters der/des Betroffenen mit einer Mindestgeldstrafe in Höhe von 850 € sanktioniert werden. "Die jeweils haftenden Erziehungsberechtigten der Jugendlichen unter 14 Jahren, werden dann den Bußgeldbescheid selbst bekommen und zur Zahlung verpflichtet", so die Bundesregierung. Die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern soll demnach verstärkt werden und auch die Polizei schäfer kontrollieren dürfen. Dazu berät man künftig, ob auch eine Überarbeitung des Polizeigesetzes notwendig ist, um die Rechte der Beamten und Beamtinnen zu erweitern. Das neue Gesetz soll am 01.06.2021 in Kraft treten. Verstöße dagegen können daher schnell teuer werden.

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