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Heutzutage sehen viele Paare keinen Grund dazu, zu heiraten. Sie vertreten die Auffassung, dass man auch sehr gut miteinander leben kann, ohne einen Trauschein zu besitzen. Kompliziert wird die Angelegenheit allerdings in jenen Fällen, in denen Kinder vorhanden sind – zumindest für die Väter. Zwar hat sich im Jahre 2013 bezüglich der Rechte unverheirateter Väter eine Menge zugunsten der betroffenen Männer geändert, jedoch besitzen sie immer noch nicht die gleichen Rechte wie ein Vater, der mit der Mutter seiner Kinder verheiratet ist. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll, als Vater das Sorgerecht zu beantragen – am besten bereits vor der Geburt des Kindes…
Sorgerecht (© Gerhard Seybert - Fotolia)
Sorgerecht
(© Gerhard Seybert - Fotolia)

Sorgerecht liegt automatisch bei der Mutter

Ist ein Elternpaar verheiratet, so haben beide Elternteile das Sorgerecht. Dasselbe gilt, wenn sie zum Zeitpunkt der Geburt noch ledig waren und erst später eine Ehe miteinander eingegangen sind.

Bei unverheirateten Paaren liegt das Sorgerecht immer bei der Mutter. Dies bedeutet, dass sie sowohl sämtliche Pflichten, aber auch sämtliche Rechte innehat. Möchte sie dieses Sorgerecht mit dem Vater des Kindes teilen, so müssen beide gemeinsam einen diesbezüglichen Antrag beim Familiengericht stellen. Dieses wird dem gemeinsamen Sorgerecht in jenen Fällen zustimmen, in denen es dem Kindewohl nicht widerspricht.

Achtung: Wird der unverheiratete Vater als ein solcher in die Geburtsurkunde eingetragen, heißt dies noch nicht, dass ihm das Sorgerecht zusteht. Dasselbe gilt in jenen Fällen, in denen er seine Vaterschaft anerkennt – auch hierbei ist ein gesonderter Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht notwendig.

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