Neubaugebiet für Flüchtlingsunterkünfte bereitgestellt

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Bermatingen-Ahausen:

Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber müssen vor dem Hintergrund andauernder hoher Migrationsbewegungen auch weiterhin schnell und unbürokratisch geschaffen werden können und entgegenstehende baurechtliche Vorschriften – so- weit vertretbar – für diesen Zweck zurücktreten. Mit dem Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen vom 20. März 2020 (BGBl. I S. 1748) wurden erste Sonderregelungen geschaffen. Diese wurden durch Artikel 6 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom 25 März (BGBl. I S. 1722) zu einem umfassenden Sonderrecht mit sehr weitgehenden Erleichterungen ausgeweitet.

Von Ittendorf aus auf der Kreißstraße 7782 kommend, befindet sich das künftige 2,3 Hektar große Baugebiet in Ahausen direkt am Ortseingang auf der rechten Seite. Hier sollen zukünftig bis zu 300 Migranten und Asylbewerber untergebracht werden können.

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