BUNDESARBEITSGERICHT URTEIL Tarifeinigung 2018 teilweise ungültig: Umwandlung des tariflichen Zusatzgeldes in zusätzliche freie Tage ist nicht zulässig

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Die Arbeitgebervereinigung Braunschweig bekam mit ihrer Revisions-Klage vor dem BAG in Erfurt Recht zugesprochen.
In der Klage ging es um das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 12. November letzten Jahres, in dem das LAG die Wahloption für Beschäftigte, die Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder in Schicht arbeiten, acht zusätzliche freie Tage anstelle des tariflichen Zusatzgeldes zu wählen für angemessen und den Arbeitgebern für zumutbar erachtet hatte.
Die Richter des Bundesarbeitgerichts hingegen sehen jedoch keine Rechtmäßigkeit für diese Wahloption und sprechen dem Arbeitgeberverband aufgrund der nicht erwarteten hohen Anzal an Umwandlungs Anträgen Recht zu: Alle beantragten zusätzlichen Urlaubstage sind nun aufgrund des Urteils abzulehnen bzw. zu verrechnen, falls schon Urlaub genehmigt und genommen wurde.
Anschließend an das Urteil erklärten die Richter, dass es nur ein April-Scherz war und jeder natürlich seinen Zusatzurlaub bekommt ;-)

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