Private Altersvorsorge vor dem Aus

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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Aus internen Kreisen der Versicherungsbranche drang am Freitag Ungeheuerliches und wird derzeit bereits vom Bundesverfassungsgericht überprüft.
Demnach haben sich die Versicherungsgesellschaften eine Hintertür in sämtliche Verträge zur privaten Altersvorsorge eingebaut. Die sogenannte "Salvatorische Klausel" wurde bewusst nicht in die Verträge eingebaut. Somit sind nun alle Verträge (beidseitig) anfechtbar. Hintergrund ist die schlechte Vorhersehbarkeit der Zinsentwicklung über die Vertragslaufzeit hinweg. Sollte ein Vertrag nun aufgelöst werden wird den eingezahlten Beiträgen lediglich eine Verzinsung von 0,05 angerechnet. Da viele Altverträge (vor 2010 geschlossen) wesentlich höheren Zinserfolg versprachen werden die Top 5 Versicherungskonzerne Deutschlands nun die Notbremse ziehen und einseitig von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Ob erlittene Zinsverluste seitens der Versicherungsnehmer erstattungspflichtig sind wird derzeit ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Zu einer Stellungnahme waren weder Vertreter des Versicherungsdachverbandes noch des Gerichtes bereit.

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