Ostseeanrainer beschliessen komplettes Einleitungsverbot von Schiffsabwässern in der Ostsee

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Das Einleiten von Abwässern aus Schiffstoiletten ist zwar schon seit Jahren verboten, wird aber weder kontrolliert noch sanktioniert. Nachdem es in einzelnen Ländern regionale Regelungen gibt (z. Bsp. Türkei, USA, Niederlande und zuletzt Schweden), ziehen nun auch die anderen Ostseeanrainer nach: Nach der Gesetzesvorlage, welche noch in den einzelnen Landesparlamenten beschlossen werden muss, ist die Einleitung von Abwässern aus Bordtoiletten ab 01. Januar 2018 auf der gesamten Ostsee untersagt und wird entsprechend überprüft und sanktioniert. Marina- und Hafenbetreiber müssen eine funktionierende Absaugpumpe, möglichst in Nähe der Hafeneinfahrt, vorhalten. Die bisher von der Fäkalientankpflicht ausgenommenen Sportboote älteren Baujahres behalten ihre Ausnahmegenehmigung. Die Regelung gilt insbesondere aber für dauerhaft bewohnte Sportboote und Hausboote; für diese ist ein regelmässiges Abpumpen oder der Einbau einer zugelassenen Aufbereitungsanlage nachzuweisen. Die Regelungen dienen vor allem dem Schutz der Strände der Anrainer als Tourismusgebiete mit wachsender Nachfrage.

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