Elektro-Smog und neue Feinstaub-Verordnung - Nun erwischt es auch die Modellbauer

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Zum Monatswechsel treten wieder zahlreiche Gesetzesänderungen und Verordnungen in Kraft. Die seit Monaten anhaltenden Berichte über Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Zuge der Feinstaubvermeidung nahmen große Teile der Berichterstattung ein. Kaum wahrgenommen wurden die am Rande stattfindenden Beratungen, die nun auch weitreichende Auswirkungen auf die Modellbauer mit RC-gesteuerten Fahrzeug-, Schiffs- und Flugmodellen entfalten dürfte.
Mit einer heute in Kraft tretenden Regelung soll die Feinstaubbelastung sowohl durch elektrisch als auch mit Verbrennungsmotor betriebenen Modellen drastisch gesenkt werden. Diese Regelung gilt allerdings nicht nur in den Ballungszentren sondern flächendeckend auch in den ländlich geprägten Teilen der Bundesrepublik Deutschland. Inhalt der Verordnung ist unter anderem die Beschränkung der Zulässigkeit des Betriebes solcher Modelle an sonnigen Tagen. Wie das Bundesumweltministerium auf Rückfrage betont, sind auch elektrisch betriebene Modelle betroffen - der Abrieb der Kohlebürsten sei ein nicht länger zu vernachlässigender Faktor und müßte beim Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Feinstaubpartikeln angemessen berücksichtigt werden.
Weiterer Ärger für die Modellbauer steht indes im Raum: Die ebenso heute in Kraft tretende Verordnung im Zuge des Elektrosmog betrifft Großteile der Modellbauer im Hinblick auf die verwendeten Funkfernsteuerungen: Sämtliche RC-Steuerungen mit 2,4 GHz-Frequenz dürfen mit Wirkung von heute nur noch mit einer Sondergenehmigung der zuständigen Regierungspräsidien und nur unter noch nicht näher erläuterten Auflagen in Betrieb genommen werden - es könne nicht länger ausgeschlossen werden, daß dieser Frequenzbereich gesundheitsbedenkliche Auswirkungen auf den menschlichen Organismus entfaltet.

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