45.000€ Bargeld gefunden und 2. Schusswaffen. NRW Bad oeynhausen

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45.000 Euro Bargeld in Klamotten und 2. Schusswaffen.

Wie die Polizei mitteilte, fanden Kontrollbeamte des Hauptzollamts Bielefeld am 12. Februar 2017 am A-2 Autobahn Einen südländischen Mann mit 45.000 Euro und 2.Schusswaffen mit vollem Magazin, Das Geld hatte der Mann versteckt am Körper getragen.

12.Februar 2017 00:30 Uhr

Auf die Frage der Beamten nach mitgebrachten Waren beantwortete der herr mit NEIN !die Frage nach mitgeführtem Bargeld oder Barmitteln im Wert von 10.000 Euro oder mehr verneinte der mit Aggressivität , berichtete die Polizei. Die anschließende Untersuchung des Fahrzeugs und des Gepäcks des Mannes lieferten laut Polizeibericht Hinweise auf Schusswaffen und viel Bar Geld. Nach wie vor hielt der Deutsch/Libanesen jedoch an der Angabe fest, lediglich 300 Euro an Bargeld in seiner Geldbörse dabei zu haben. Da er sich aber sichtlich aggressiv verhielt, forderten ihn die Zöllner schließlich auf, die Taschen seiner Bekleidung zu leeren. Schließlich wurde der Deutsch/Libanese aus einer groß famile Akil.A wohnhaft in Bad oeynhausen mehrere anzeigen wegen gefährliche Körperverletzung / Waffen Handel / Falsch Geld/ versuchter Tot Schlag Festgenommen und nach wenigen Stunden vom Rechtsanwalt Mario-prigge Bad oeynhausen entlassen. 45.000€ wurden sichergestellt und die zwei pistolen mit vollen Magazin eben so.


Beträge über 10.000 Euro müssen schriftlich angemeldet werden

Reisende dürften Barmittel in uneingeschränkter Höhe mit sich führen, so Antje Bendel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Lörrach. Betrage deren Wert jedoch 10.000 Euro oder mehr, müssten diese bei der Einfuhr in die Europäischen Union und auch bei der Ausfuhr unaufgefordert beim Zoll schriftlich angemeldet werden. Auch bei der Ein- oder Ausreise in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union, etwa aus und nach Frankreich oder Österreich, seien mitgeführte Barmittel in dieser Höhe auf Befragen von Kontrollbeamten anzugeben. Die Bestimmungen sollen der EU-weiten Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierungen und anderen illegalen Handlungen dienen. Der Begriff Barmittel umfasse dabei Bargeld in beliebiger Währung, auch solche, die keine gültigen Zahlungsmittel seien, aber in gültige umgetauscht werden könnten. Daneben fielen unter diese Regelung Wertpapiere, wie zum Beispiel Sparbriefe, (Reise-)Schecks, Aktien und Wechsel. Auch Sammler- und Anlagemünzen seien anzumelden. Für diese sei nicht der auf der Münze aufgeprägte Nominalwert maßgeblich, sondern deren tatsächlicher Wert. In den letzten Jahren habe der Barmittelschmuggel aus der Schweiz deutlich abgenommen, erzählt Bendel weiter. Hier greife vermutlich die seit einigen Jahren von der Schweizer Bankenwelt verfolgte Weißgeldstrategie, wonach die Banken darauf Wert legten, nur im Heimatland ordnungsgemäß versteuertes ausländisches Vermögen anzulegen.

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