Paukenschlag der Stadtwerke Bonn! 18 jähriger Schwarzfahrer zu Haftstrafe verurteilt.

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KÖNIGSWINTER/BONN. Nachdem der 18 jährige Schwarzfahrer Jan Z. aus Königswinter im Mai diesen Jahres erneut negativ durch Beförderungserschleichung auffiel erstatteten die Stadtwerke Bonn schließlich Strafanzeige gegen ihn. Das Urteil am heutigen Tage lautete dann schließlich 14 Tage Jugendgefängnis. Der Angeklagte, der durch seinen Vater jursitisch vertreten wurde, legte bereits Revision ein. Die Stadt Bonn begann bereits im Juli 2014 die Strafen für Beförderungserschleichung drastisch zu erhöhen. Eine Beförderungserschleichung gilt als Betrug, somit kommen Strafen von Bußgeld über Sozialstunden bishin zu kleineren Freiheitsstrafen in Frage.

Das sogenannte "Schwarzfahren" gilt nicht als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat, Beförderungserschleichung fällt mitunter Massenkriminalität. Im Jahr 2015 gab es in Bonn-Rhein-Sieg bereits 64 Prozesse wegen Beförderungserschleichung. Die Dunkelziffer wird jedoch noch viel höher sein.

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