Alle Angestellten werden ab 01.01.2017 selbstständig, auch die Beamten

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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Der Bundesgerichtshof hat am 20.10.2016 entschieden, dass alle Angestelltenverhältnisse sich umwandeln werden müssen bis zum 31.07.2017 in einen sogenannten Selbstständigkeitsstatus, Beginn der Einführung 01.03.2017, dies betrifft auch z. B. Lehrer, die ab diesem Zeitpunkt auch genau so wie Selbstständige eine Rechnung an ihren Kunden (Schulinstitution) schreiben müssen, eine ordentliche Buchhaltung ist dann ebenso Pflicht, man gehe davon aus, dass es deutlich weniger Krankmeldungen geben werde bzw. z. B. weniger Unterrichtsausfall, ebenso trifft dies auch auf Stadtanstellte zu, Rechnungen werden nach Stundenlohn abgerechnet, den Stundenlohn selbst verhandeln der Selbstständige und der Kunde miteinander, so wie es auch üblich ist in der freien Marktwirtschaft. der Bundesgerichtshof argumentiert so, dass alle Menschen ähnliche Voraussetzungen haben sollten, um nicht bestimmte Gruppierungen zu bevorteilen oder zu benachteiligen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil (Az.: XII ZR 147/12) entschieden, das er zu Wochenbeginn auf der eigenen Internetseite veröffentlichte.

Anwälte zeigen sich erfreut: „Das ist ein Grundsatzurteil von großer Bedeutung“, sagte der renommierte Tübinger Anwalt Andreas Tulpe in einer ersten Reaktion.

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