Bundesverfassungsgericht verbietet Wahlteilnahme von Baden-Württemberg

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute (23.10.2016) der Sammelklage verschiedenster Bürgerbewegungen, Vereinen sowie einzelner Privat-Personen stattgegeben und ist dem Antrag mit Beschluss zur NIcht-Erteilung der Wahlteilnahme von Baden-Württemberg zur kommenden Bundestagswahl 2017 gefolgt.
Die Bundesverfassungsrichter begründeten ihr Urteil damit, dass eine Teilnahme an der kommenden Bundestagswahl 2017 nicht im Interesse Deutschland und des deutschen Volkes sei, da sich bei vorangegangenen Wahlen eine starke Mehrheit seitens der Partei "Die Grünen" in Baden-Württemberg etablieren konnte. Es ist daher davon auszugehen, dass der allgemeine Badener sowie Württemberger politisch nicht in der Lage ist, sein Wahlrecht zu Gunsten und Wohle des deutschen Volkes auszuführen.
Das Bundesverfassungsgericht wies weiter darauf hin, dass zu prüfen sei, ob Baden-Württemberg nicht auch bei Kommunal-sowie Landtagswahlen das Stimmrecht zu entziehen sei.

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