Kommt Straßenbahn nach Oberdahlhausen wieder?

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[BO/NRW/VRR] Eine Gesetzesänderung erleichtert privaten Busfirmen den Zugang zum Stadtbusnetz. Kommunale Verkehrsbetriebe wie die "Bogestra" sind mit der Bussparte besonders betroffen.
Deswegen versucht man Buslinien eventuell wieder auf Straßenbahnbetrieb umzustellen weil da die Konkurenz durch private Busunternehmen geringer sein kann. In Bochum könnte es da die in den 70'iger-Jahren eingestellten Streckenteile z. Bspl. nach Oberdahlhausen (Endhaltestellenbild), Harpen und Langendreer Bf über Werne sein. Eine Gesetzesänderung erleichtere es privaten Busfirmen, sich als Konkurrenz zu den städtischen Töchtern zu positionieren, um ganze Busnetze eigenständig zu bedienen. Die Kommunalverbände warnen vor einer "Zwangsprivatisierung" des Busverkehrs durch die Hintertür - und dem Aus städtischer Betriebe. Schon jetzt fahren private Busunternehmen auf einzelnen Buslinien. Sie arbeiten als Subunternehmer für den lokalen Verkehrsbetrieb. In der aktuellen Diskussion geht es indes um die Übernahme des gesamten Busnetzes - die Stadttochter als Dienstleister stünde außen vor. In Hamm und Leverkusen drohte dieses Szenario, bei der Bogestra sieht man dies mit wachsender Sorge. Im Fokus steht eine bisher kaum beachtete Sonderregelung im Personenbeförderungsgesetz von 2013. Die Städte müssen turnusmäßig ihr Nahverkehrsnetz neu ausschreiben. Bisher können sie diese Aufträge direkt an ihre Tochterfirmen vergeben. Zwar arbeiten diese selten kostendeckend, so dass die Städte Zuschüsse in Millionenhöhe stemmen müssen. Dafür sichert sich das Rathaus aber Mitsprache bei der Infrastruktur.

Seit 2013 muss die Vergabe europaweit bekannt gemacht werden und Private können drei Monate lang Gegenangebote machen. Arbeitet eine Firma eigenwirtschaftlich, ohne den Zuschuss aus der Stadtkasse, muss der Auftrag an sie gehen. Eine Gefahr, die für Städte wie Essen mit selbst für Private zu teurem Straßen- und U-Bahnbetrieb kaum besteht - aber Kommunen ohne Schienenverkehr droht. Dort können Private schnell günstigere Angebote vorlegen, weil sie niedrigere Löhne zahlen als die kommunale Konkurrenz.

Das NRW-Verkehrsministerium will nun Waffengleichheit schaffen: Städte sollen vorschreiben können, dass private wie öffentliche Verkehrsbetriebe ihre Mitarbeiter nach dem gleichen Tarifvertrag bezahlen - faktisch also dem des öffentlichen Dienstes. Lohndumping solle so verhindert werden.

"Konkurrenz im ÖPNV darf nicht über Dumpinglöhne stattfinden", sagt ein Ministeriumssprecher. "Daher ist ein ganz wichtiger Bestandteil der aktuellen Novelle des nordrhein-westfälischen ÖPNV-Gesetzes die Vorgabe an die Aufgabenträger, in ihren Nahverkehrsplänen die Anwendung repräsentativer Tarifverträge zu regeln."

Der Bundesverband deutscher Omnibusunternehmer wehrt sich gegen den Vorwurf des Lohndumpings. "Unsere Angebote sind günstiger, weil wir schlankere Verwaltungen haben als die städtischen Betriebe", sagt ein Sprecher. Der Wettbewerb dürfe der privaten Konkurrenz nicht nachträglich künstlich erschwert werden. Bei der Bogestra, die 1000 Mitarbeiter in der Emscher-Ruhr-Region beschäftigen, appelliert man an die Städte. "Künftig sollten auch Sozialstandards in die Ausschreibungen aufgenommen werden", so ein Sprecher.

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