Verfassungsgericht bestätigt minderung der Heranziehung zur Kostenbeteiligung

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

2059 11705 Teilen

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt das ab dem 20.12 diesen Jahres das Jugendamt auf die Heranziehung von Gelder erwerbstätiger Jugendlicher in Unterbringung zu 75 Prozent verzichtet.
Nach § 78 AO müssten Jugendliche in Wohneinrichtungen oder Pflegekinder 75 Prozent ihres Gehaltes an den Kosten träger abgeben. Künftig sind dies nur noch 25 Prozent. Nach mehreren Aktivisten konnte dies Endlich beschlossen werden. Von der FDP gab es Kritik an einem anderen Punkt: Geplant ist, dass Jugendliche, die in einer Betreuungseinrichtung untergebracht sind und sich in einem Nebenjob etwas hinzuverdienen, künftig mindestens drei Viertel ihres Verdienstes behalten dürfen. Nur maximal 25 Prozent des Verdienstes darf den Plänen zufolge künftig für die Beteiligung an den Unterbringungskosten herangezogen werden. Bisher sind es 75 Prozent. Trotz der aktuellen wirtschaftlichen Situation solle dies Rechtskräftig für die aktuellen Einnahmen sein.

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

loading Biewty