Schüler müssen per Verordnung unter Strafandrohung Lehrkräfte begrüßen

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Laut neuer Schulrechtsverordnung §45 Absatz 3 gilt seit heute eine Grußpflicht für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen.
Als einheitliche Begrüßungsformel gelten: "Guten Morgen" und "Morgen". Bei Missachtung oder Verstoß können Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen verhängt werden.
Bei wiederholtem Verstoß kann ein Schulverweis verhängt werden.
Der Lehrerverband begrüßte die neue Regelung.

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