DDR Bestandsschutz wird aufgehoben ab 1.5.2019

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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Die DDR - Mopeds sind stark im Trend. In den letzten Wochen konnte man den Preisanstieg auf Ebay und Co. kaum nachvollziehen. Doch damit soll jetzt Schluss sein. In der DDR waren Kleinkrafträder ebenfalls auf 50 cm³ Hubraum beschränkt, für die ab Mitte 1963 eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h galt. Da auf Autobahnen in der DDR eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h vorgeschrieben war, durften diese von Kleinkrafträdern befahren werden. Das meistgebaute deutsche Kleinkraftrad ist die Simson S50/51, die von 1975 bis 1990 in über 1,6 Millionen Einheiten hergestellt wurde. Gemäß dem Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik gelten „Kleinkrafträder gemäß den Vorschriften der DDR“ als Kleinkrafträder, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Demzufolge ist für diese Fahrzeuge in Deutschland bis 1.5.2019 die Führerscheinklasse AM ausreichend. Daniel Günther, Präsident des Bundesrates, hat in seiner 971. Verkehrssitzung dies nun endgültig beschlossen. Viele Protestaktionen, gerade im Östlichen Teil Deutschlands, konnten die Meinungen nicht überzeugen. Wer dann trotzdem noch seine Simson mit Klasse AM oder B in Betrieb nimmt, muss mit einem Bußgeld von 15€ rechnen. Fahren ohne Fahrerlaubnis. Günther meint: ,,Seit kurzem gibt es die möglichkeit, seine 'Simme' freiwillig groß zuzulassen. Dann können die Besitzer wieder Spaß mit ihren Oldtimern haben."

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