Teilen? Aber nur mit Zustimmung!

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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Brüssel. Ab dem 1. März 2019 tritt eine neue Regelung zum Datenschutz in Kraft. Demnach muss man sich vor dem Teilen eines Bildes oder sonstigen Inhalten bei Facebook vorher die schriftliche Zustimmung des Urhebers einholen. Dies geht per Mail oder Messenger. Wichtig ist: Man muss diese Zustimmung 5 Jahre aufbewahren. Damit wolle man verhindern, dass "wie wild" Inhalte fremder Chroniken geteilt werden. Wie die Datenschutz Behörde der EU mitteilte, nimmt das Teilen von Inhalten bei Facebook Ausmaße an, die man nicht mehr dulden kann.
Wer keine Zustimmung einholt riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Die Regelung gilt allerdings nur für Inhalte, die von EU Bürgern gepostet wurden. Teilt man einen Inhalt eines Nicht-EU Bürgers Bedarf es keiner Zustimmung.

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