Gesetzesänderung zum 19.02.2019

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Ab dem 19.02.2019 gilt für alle Trauzeugen innerhalb Deutschlands das Gesetz,
dass diese die Hochzeitsreise und deren umstehenden Kosten komplett übernehmen müssen und dem Brautpaar zusätzlich noch einmal ein Taschengeld von 50 des Reisewertes geben müssen.

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