Streik bei Ryanair: Was Reisende über die Flugausfälle wissen müssen!!!

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Ryanair hat für die kommende Woche wegen eines Streiks des Flugpersonals weitere 600 Flüge abgesagt. Rund 200.000 Passagiere sind davon betroffen. Wir erklären, was Reisende jetzt wissen müssen und welche Rechte Sie haben, wenn Ihr Flug gecancelt wird.
Besonders betroffen sind Flüge ab Memmingen und Stuttgart, da sich dort die meisten Ryanair-Angestellten befinden. Laut eines Ryanair-Pressesprechers werden alle Flüge am Montag und Dienstag gecancelt.
„Für die Folgetage steht noch alles offen, wir streiken, bis wir unsere Forderungen durchgesetzt haben!“ so der Ufo-Vorsitzende Nicoley Baublies.


1.Kann ich im Streikfall meinen Flug stornieren oder umbuchen?

Erster Ansprechpartner für Flugreisende ist grundsätzlich immer die Fluggesellschaft, bei Pauschalreisen aber der Reiseveranstalter. Einen streikbedingt gestrichenen Flug können Passagiere stornieren und erhalten dann den Ticketpreis zurück. Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug. Das kann aber dauern, bis der Streik vorbei ist - und mitunter auch länger, weil ein Rückstau entstehen kann. Bei langen Ausständen muss die Fluggesellschaft eine Ersatzbeförderung organisieren, zum Beispiel mit der Bahn oder mit Bussen.

2. Erhalte ich eine Entschädigung?

Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist. Die Fluggesellschaften werten Streiks - wie zum Beispiel auch miserables Wetter - aber als außergewöhnlichen Umstand. Eine Entschädigung gibt es daher nicht.

3. Was steht mir zu, wenn sich mein Flug verspätet?

Verspätet sich der Flug wegen des Streiks, stehen Betroffenen bestimmte Leistungen zu. Bei einer kürzeren Flugstrecke von maximal 1500 Kilometern haben die Passagiere ab einer Verspätung von zwei Stunden Anspruch auf Betreuungsleistungen, also Telefonate, Getränke und Mahlzeiten.

Ist der Flug zwischen 1500 und 3500 Kilometer lang, greift die Vorschrift ab einer Verspätung von drei Stunden, bei Langstreckenflügen von 3500 und mehr Kilometern liegt die Grenze bei vier Stunden. Gegebenenfalls muss auch eine Übernachtung im Hotel bezahlt werden


4. Muss ich trotzdem frühzeitig am Flughafen sein?

Auch bei einer großen absehbaren Verspätung sollten Passagiere immer zur ursprünglichen Abflugzeit am Flughafen sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Gesellschaftlich
ft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann - und der Reisende ihn dann verpasst.


5. Sind in den kommenden Wochen weitere Streiks zu erwarten?

Ryanair steckt in einem tiefgreifenden Wandel, seit sich Piloten und Flugbegleiter zunehmend in Gewerkschaften organisieren und europaweit vernetzen. Sie setzen sich für höhere Löhne, gegen Leiharbeit und für bessere Arbeitsbedingungen ein. Die einstmals strikt anti-gewerkschaftliche Airline hat sich schon im vergangenen Jahr zu einem Kurswechsel entschlossen und erste Verhandlungen mit den Arbeitnehmern aufgenommen.

Zu einem Erfolg haben die seit Wochen auf nationaler Ebene geführten Verhandlungen bislang allerdings nicht geführt. In Deutschland stimmen die Ryanair-Piloten in der Vereinigung Cockpit bis zum Ende dieses Monats über einen unbefristeten Streik ab. Weitere Streiks sind in den kommenden Woche also nicht auszuschließen

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