Diskotheken ab 21!

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Das Bundesverfassungsgericht für Jugendschutz hat heute zugestimmt für das JuGeSch das Discotheken nun ab 21 Jahren werden. Es wird keine u18 Zettel mehr erlaubt.

Das Gesetz tritt ab den 01.09.2017 in Kraft.

Weitere Infos folgen.

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