Der Diesel ist tot - lang lebe der Diesel

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Berlin (dpa):

In einer verschlossen abgehaltenen Sitzung wurde heute zwischen der Regierung sowie den Automobilherstellern und dem KBA eine gütliche Einigung erzielt.

Laut einem Sitzungsmitglied, dessen Name aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt werden darf, sollen sämtliche Dieselfahrzeuge der Euronormen 1 bis 4 ab dem 01.04.2018 einer Dreiviertelbesteuerung unterliegen.
Diese Besteuerung bedeutet für den Kraftfahrzeughalter eine monetäre Erleichterung im teils nicht unerheblichem Bereich.
Ferner wurde uns mitgeteilt, dass ein Drittel dieser Steuer ohne Umwege in den Umweltschutz angelegt wird.

Zur Zeit wird noch über eine sogenannte Sonderumweltplakette debattiert, die Kraftfahrzeughaltern ausgestellt wird, die einen zusätzlichen Betrag zur Kraftfahrzeugsteuer entrichten.
Mit dieser Plakette könnte, dank des zusättlichen Umweltbeitrages, auch betagteren Dieselfahrzeugen der Euro1 bis Euro4-Norm eine Einfahrt in alle Umweltzonen ermöglicht werden.

Selbstverständlich halten wir Sie auf dem Laufenden.

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