Promillegrenze bei Brettspielen verpflichtend

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Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit hat einen neuen Gesetzentwurf präsentiert. So soll ab 01. April 2017 eine Promillegrenze für Brettspielabende eingeführt werden.
Demnach liegt dann spätestens ab 1,1 ‰ die absolute Spieluntüchtigkeit vor (bereits ab 0,3 ‰, wenn man augenscheinlich nicht mehr zum Spielen in der Lage ist). Wer gleichwohl ein Spiel spielt, macht sich wegen Trunkenheit im Spiel strafbar und die Spielerlaubnis wird unter Anordnung einer Sperrfrist entzogen plus Starfeuro!

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