Nachwuchsspieler aus Köln

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VERTRAG


Der Verein/die Kapitalgesellschaft
1 FC.KÖLN
vertreten durch
VILTORIA FRECHEN
- nachstehend „Verein“ genannt -
und
UMUT DOGRU
- nachstehend „Spieler“ genannt -
geb. am 3. Juni 2001 , in Köln
wohnhaft in:
FRECHEN 50226
Staatsangehörigkeit:
DEUTSCHER STAATSBÜRGER
bei Minderjährigen: gesetzlich vertreten durch
HANS SCHULTZE
. schließen folgenden Vertrag:


Der Spieler verpflichtet sich, für den Verein "1.FC.KÖLN" den Fußballsport als Vertragsspieler im Sinne der Vorschriften der §§ 8, 10, 22 bis 26a der DFB Spielordnung, die er ausdrücklich anerkennt, auszuüben.

2. Die Satzungen und Ordnungen des DFB und seiner Mitgliedsverbände, die in ihrer jeweils gültigen Fassung die allgemein anerkannten Grundsätze des deutschen Fußballsports darstellen, sind auch aufgrund dieses Vertrages maßgebend für die gesamte fußballsportliche Betätigung. Der Spieler anerkennt diese Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung als für sich verbindlich. Er unterwirft sich den Entscheidungen der Organe und Beauftragten des für den Verein und insbesondere den Spielbetrieb zuständigen Landes- und des Regionalverbandes und des DFB sowie gegebenenfalls des Ligaverbandes und insbesondere der Strafgewalt dieser Verbände.

3. Der Spieler verpflichtet sich, an allen Spielen und Lehrgängen, am Training – sei es allgemein vorgesehen oder sei es besonders angeordnet -, an allen Spielerbesprechungen und sonstigen der Spiel- und Wettkampfvorbereitung dienenden Veranstaltungen teilzunehmen. Dies gilt auch, wenn ein Mitwirken als Spieler oder Ersatzspieler nicht in Betracht kommt.

4. Er verpflichtet sich zudem, während seiner Tätigkeit für den Verein (Spiele, Training, Reisen, offiziellen Anlässen) auf Wunsch des Vereins ausschließlich die zur Verfügung gestellten Vertragsprodukte des Ausrüsters zu tragen.

5. Der Spieler verpflichtet sich, es zu unterlassen, auf Gewinnerzielung gerichtete Sportwetten – selbst oder durch Dritte, insbesondere nahe Angehörige, für eigene oder fremde Rechnung – auf den Ausgang oder den Verlauf von Fußballspielen oder Fußballwettbewerben, an denen Mannschaften des Vereins oder ggf. des Muttervereins oder der Tochtergesellschaft mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind, abzuschließen oder dieses zu versuchen. Der Spieler darf auch Dritte dazu nicht anleiten oder dabei unterstützen, solche Wetten abzuschließen. Er ist verpflichtet, sich auf solche Sportwetten beziehende, nicht allgemein zugängliche Informationen oder sein Sonderwissen Dritten nicht zur Verfügung zu stellen. Dem Spieler ist bewusst, dass Verstöße gegen die vorstehende Verpflichtung nicht nur eine Vertragsverletzung darstellen, sondern zugleich auch den Tatbestand des unsportlichen Verhaltens gemäß § 1 Nrn. 2, 4 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB verwirklichen und zu einer sportstrafrechtlichen Ahndung führen können.

6. Der Spieler verpflichtet sich, es unverzüglich dem Verein und dem Kontrollausschuss des DFB (für Mannschaften einer DFB-Spielklasse, anderenfalls dem zuständigen Landesverband des DFB) anzuzeigen, wenn ihm von dritter Seite die Manipulation eines Spiels seines oder eines anderen Vereins (auf Sieg, Unentschieden, Niederlage oder Toreergebnis etc.) gegen Geldversprechen oder Geldzahlung angeboten wird. Dies gilt auch dann, wenn der Spieler die Annahme von Geld oder geldwerten Vorteilen abgelehnt bzw. die Manipulation nicht zugesagt hat.

Für den Spieler im Bereich der 3.Liga gilt zusätzlich:
Der Spieler wird zusätzlich die Rechtsgrundlagen der 3. Liga als für sich verbindlich anerkennen und die geforderten Erklärungen (Anlage zu § 5 (1) b) und (3) des Zulassungsvertrages zur 3. Liga zwischen dem Verein und dem DFB) gegenüber dem DFB abgeben.

Mit freundlichen Grüßen,
Hans Schultze

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