Clowns Attacke auf Unna-Königsborn

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Polizisten hatten es befürchtet: Erschrockene Bürger setzten sich gegen die Horror-Clowns zur Wehr. Jetzt hat die Polizei ein Papier mit Hinweisen für Opfer und Täter aufgesetzt.

In der vergangenen Nacht wurden in Unna 5 Jugendliche von zwei 14-Jährigen niedergestochen. Der 14-Jährige trug ein Clown-Kostüm. Jetzt schlagen die also zurück. Eine Eskalation, die die Polizei befürchtet hat.

Der aus Unna kommende Polizeisprecher Thomas Kölhaus im rbb: „Gestern Abend ist das passiert, was wir immer befürchtet haben, dass das Ganze eskaliert ist.” Kölhaus betonte, jeder könne so bunt maskiert wie er möchte in den Straßen herumlaufen. „Aber es kann eine Straftat sein, wenn man Menschen zu Tode erschreckt, das kann eine Körperverletzung sein.”

Jetzt hat das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) einen Leitfaden für das Phänomen Horror-Clowns veröffentlicht. Das Papier richtet sich an Opfer, aber auch an die Täter.



Den potenziellen Opfern empfiehlt die Polizei, den Clowns aus dem Weg zu gehen, sie nicht zu provozieren und sofern sie verfolgt werden sofort die Polizei einzuschalten. Man solle, sofern man körperlich angegangen wird, Hilfe bei Umstehenden suchen und unbedingt Anzeige erstatten. Kurz: Man soll verfahren wie mit jeder anderen Straftat auch.

Außerdem weist die Polizei die Bevölkerung an, nicht zur Selbstjustiz zu greifen und keine Versuche zu unternehmen, die Clowns selbst zu stellen. Auch das gleicht dem Verhalten im Umgang mit anderen vermeintlichen Straftätern. Nicht ohne Grund: Die Polizei hält nämlich für Horror-Clowns und solche, die es werden wollen fest: „Eine versuchte Körperverletzung ist eine Straftat.“ Das bedeutet. Selbst wer Menschen auch nur zum Schein bedroht, muss mit einer Strafverfolgung rechnen. Besonders, wenn das Opfer durch den angedeuteten Angriff einen Schock erleidet.

Auch die Fälle, in denen es zu Sachbeschädigungen kam und in denen die Opfer in gefährliche Situationen im Straßenverkehr gebracht wurden, werden geahndet, heißt es weiter in dem Papier.

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