ARD und ZDF vor dem Aus

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Da die Akzeptanz für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Bevölkerung rapide gesunken ist und es auch rechtliche so wie finanzielle Probleme bei den Sendeanstalten gibt. Wird der Sendebetrieb von ARD und ZDF zum 31.3.2017 um 0:00 eingestellt.
Besonders zu schaffen macht den Sendeanstalten das Urteil des Tübinger Landgerichtes das den Senderanstalten einen Kommerziellen Hintergrund bescheinigt und sie somit von Zwangseintreibungen ihrer Gebühren abgeschnitten wurden.
Desweiteren liegt eine Klage in Denhaag wegen Verstoßes gegen die Menschlichkeit vor.
Mit Sendungen wie Schlager Boom würden die Sendeanstalten gegen die Genfer Konventionen zum Einsatz Biologischer Kampstoffe verstoßen
Weitere Sendungen würden laut Aussage einer Expertenkommission gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen

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