NRW führt variables Geburtsjahr ein

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(Oberhausen) In einer eilends einberufenen Sondersitzung hat das nordrhein-westfälische Parlament beschlossen, ein variables Geburtsjahr für die Jahrgänge beginnend ab 1986 einzuführen. Im Kern bedeutet dies, dass an jedem Jahreswechsel das Geburtsjahr der betroffenen Personen um ein Jahr erhöht wird.

So kann sichergestellt werden, dass kulturell wertvolle Veranstaltungen jährlich wiederholt werden. Als besonderes Beispiel wurde der 30. Geburtstag von Chantalle R. Pott (Name von der Redaktion geändert) genannt, der bundesweites Aufsehen erregt hat und der Stadt Oberhausen wie auch Nordrhein-Westfalen in den Fokus europaweiter Aufmerksamkeit gerückt hat.

Ein Veto der Ärztekammern und Krankenkasse hinsichtlich der gesundheitlichen Risiken für die Teilnehmer derartiger Veranstaltungen wurde abgewiesen.

Genauso profitieren natürlich Menschen davon, die Wert auf ihr offizielles Alter legen. Mühsame Bezeichnungen wie 29A, 29.1 oder "darüber rede ich nicht" entfallen künftig.

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