Nach Megaupload jetzt Spotify und co.?

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Kim Dotcom: Supreme Court genehmigt Auslieferung an die USA

Die letzte Berufungsinstanz macht Nägel mit Köpfen: Neuseeland darf den Internetmillionär Kim Dotcom an die USA übergeben – dort drohen ihm 20 Jahre Knast!

Der in Neuseeland lebende Internetunternehmer Kim Dotcom gründete 2005 die Online-Plattform Megaupload. Den Datenhoster setzten zahlreiche Internetnutzer zur unerlaubten Verbreitung von Filmen, TV-Serien und Musik ein. Im Januar 2012 schaltete das FBI die Plattform ab. Die US-Behörden werfen Dotcom unter anderem Urheberrechtsverletzungen, Betrug und Geldwäsche vor. Seit März 2012 wehrt er sich mit seinen Anwälten gegen einen Auslieferungsantrag des FBI. Doch nun muss sich Dotcom wohl geschlagen geben.

In Deutschland hierzulande geht man immer mehr nach Musikdienst-Streamern vor, die illegalerweise Dauerhaft mit mehreren Konten ihre eigene Musik abspielen lassen.

Ab dem 19. August 2015 gelten bei Spotify neue Datenschutzrichtlinien für die Verwendung der Nutzerdaten. Darin heißt es, dass nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers die mit Spotify geteilten Fotos und Kontakte sowie der Zugriff auf das Mikrofon und die Standortdaten des Endgerätes, auf dem die Spotify-App installiert ist, von der Spotify AB in Stockholm, Schweden gesammelt und genutzt werden dürfen um die Dienste zu verbessern und so dem Nutzer beispielsweise eine verbesserte personalisierte Songauswahl zu ermöglichen. Jedoch lasse sich dieser Zugriff auf die Daten jederzeit in den Einstellungen des jeweiligen Endgerätes nachträglich einzeln aktivieren oder sperren.[128] Nach massiven Protesten von Kunden über diverse Internetdienste wegen der Ausweitung der Datensammlung entschuldigte sich der Spotify-Chef daraufhin bei seinen Kunden und versuchte, die neuen Regelungen zu erklären.[129] Des Weiteren kündigte Daniel Ek eine überarbeitete Version der neuen Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen sowie der Datenschutzbestimmungen für die kommenden Wochen an, die mit ausführlicheren Erklärungen versehen werden sollten und am 9. September 2015 veröffentlicht worden sind.

Daniel Ek weiter:" Es ist sehr schwierig Dauerstreamer zu entdecken, da die Plattform weltweit am Meisten benutzt wird. Wir gehen davon aus, dass ca 30 aller Streamer ihre eigene Musik dauerstreamen lassen mit Bots oder anderer Gerätschaften. Es sollte jeden bewusst sein, dass wir das ganze Geld rechtlich wieder zurück fordern werden, wer gegen diese Rechte verstößt."

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