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Der Schulleiter eines Gymnasiums in Buxtehude hat eine Lösung für die Bild- und Tonaufnahmen des Unterrichts gefunden. Bei der Anmeldung des Schülers/ der Schülerin unterschreiben die Eltern/ Erziehungsberechtigten einen allgemeinen Genehmigungsvordruck für die Verwendung und Weiterverarbeitung der Aufnahmen.

Fragen der Redaktion: Ist das so zulässig? Ist eine Einwilligung die bei der Anmeldung unterschrieben wird ausreichend oder welche Grundsätze gelten?

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