Eilmeldung: Ausländischer Student bekommt seine Wettschulden nicht erstattet!

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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Landgericht Osnabrück (dpa). Einem heutigen Gerichtsurteil zur Folge erhält ein Student der Universität Osnabrück seine Wettschulden nicht.

Eine Wette mit seinem Komilitonen, die miteinander befreundet sind, wollte der gebürtige Ostwestfale nicht auf sich sitzen lassen, welche er zuvor verloren hatte. Die Wetteinlösung waren 3 Tagesmenüs der beheimaten Mensa der Universität. Das Gericht entschied dabei, dass es sich hierbei um Essen des Osnabrücker Studentenwerks handelt, worauf nicht gewettet werden darf. "Staatlich finanzierte Mahlzeiten dürfen nicht für Zwecke von Wetten benutzt werden gemäß Artikel 126b des GG", so der Sprecher des niedersächsischen Landgerichts.

Der Gewinner ist nun der große Verlierer der Wette und muss nun eine Strafe von 150 Euro zahlen sowie die dadurch entstandenen Gerichtskosten.

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