Mehr Mitsprache für Kinder und Jugendliche - neuer Gesetzesentwurf in der Bildungspolitik

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"Kinder haben das Recht auf den heutigen Tag. Er soll heiter sein, kindlich, sorglos." Dieser Satz ist ein Zitat von Janusz Korczak. Der unter dem bürgerlichen Namen Henryk Goldzmit 1942 verstorbene polnische Kinderarzt, Kinderbuchautor und Pädagoge hat sich stark für die Mitbestimmungsrechte der Kinder eingesetzt und ihnen sehr viel Verantwortungsbewußtsein zugesprochen. Viele Jahre später sollten die Regierenden von Bund und Länder seinem Beispiel folgen und den Kindern tatsächlich in den neueren Bildungsgesetzen Mitbestimmungsrechte im kindlichen Alltag einräumen. Dieses Recht auf Mitbestimmung heißt dann "Partizipation" und soll gemäß den Bildungsvereinbarungen des Landes Nordrhein-Westfalen in allen Kitas ausgeübt werden. Neu ist das nicht, denn bereits in den zwanziger Jahren gab es in verschiedenen pädagogischen Reformen bereits den Aufruf zur Mitbestimmung und Teilhabe von Kindern . Diese verlief sich aber in den dreißiger und vierziger Jahren, wo die nationalsozialistische Erziehung sämtliche Inhalte von Unterricht und Alltag in den Schulen und Kindergärten des dritten Reiches vorschrieben. Nach dem zweiten Weltkrieg und dem Ende des dritten Reiches geriet diese neue Idee einfach in Vergessenheit. Heute jedoch kehren viele alte Reformideen wieder zurück und werden gesetzlich festgehalten, ohne vorher die Theorie zu prüfen und erste praktische Versuche in Versuchseinrichtungen gesammelt und ausgewertet zu haben.
Was bisher in der Bildungsvereinbarung des Landes Nordrhein-Westfalen festgehalten ist, soll nun laut ersten Angaben der neuen Landesregierung vertieft und gestärkt werden. Kindern und Jugendlichen sollen demnach noch mehr Mitsprache in der Gestaltung ihres pädagogischen Alltags in Kitas und Schulen erhalten, als sie bisher hatten. Wo Kinder im Elementarbereich (z.B. Kindergärten oder Kindertagesstätten) bislang nur mitbestimmen durften, welche Spiele sie in ihrer Einrichtung gerne hätten, dürfen die Kinder, unabhängig von ihrem Alter, nun auch selbst mitbestimmen wie lange und an welchen Tagen Sie ihre Kita besuchen möchten. Pädagogischer Konzeptionen die darauf aufbauen, dass Kinder in einer sogenannten Stammgruppe betreut werden, fallen weg, da auch die Ankunft und Betreuung durch entsprechendes Fachpersonal von den Kindern ausgesucht und mitbestimmt wird.
Auch in den Schulen sollen Kinder und Jugendliche mehr Mitbestimmungsrechte in den Klassenräumen erhalten. So ist zum Beispiel geplant einen flexiblen und für jeden Schüler individuell erarbeiteten Stundenplan zu schaffen. Dieser wird aus einer breiten Fläche von Kursangeboten erstellt, aus denen die Schüler ihre Fächer aussuchen. Dabei ist es jedoch wichtig, dass es mindestens ein Fach aus den bereichen Sprache, Naturwissenschaft, Kunst und Kultur, Sozialwissenschaft und Sport ausgewählt wird.
Durch die Festlegung der neuen Mitbestimmungsrechte der Kinder fallen die festgelegten Betreuungszeiten weg. Vielmehr werden diese in flexible und gleitende Betreuungszeiten rund um die Uhr umgewandelt. Somit kommt das neue Bildungsgesetz auch den berufstätigen Familien entgegen, eine Maßnahme, die schon immer vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration angestrebt wurde.
Wann der neue Gesetzesentwurf eingereicht und umgesetzt wird ist noch unklar. Fest steht jedoch, dass sich die neue Landesregierung mit diesem Gesetz von vielen Familien und Pädagogen sehr viel Lob erwarten kann, da die Bildungspolitik in NRW schon immer unter schlechten Sternen stand.

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