Weinflasche gilt als Aufräumersatz

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(New York) Im Rahmen der 79. UN-Vollversammlung beschlossen die politischen Führer der Welt, dass die UN-Richtlinien zur "Reinheit der Wohnung" geändert werden soll. Künftig sollen auch Wohnungen als aufgeräumt gelten, wenn stattdessen ein oder besser zwei Flaschen Wein erworben würden. Nach langen Diskussionen, ob neben Riesling-Weinen aus dem Rheingau auch andere Rebsorten als Aufräumen-Substitut zugelassen werden sollten, einigte man sich auf eine einfache Faustformel: je größer die eigentlichen Aufräumarbeiten zu sein scheinen, desto hochwertiger sollte die Weinflasche sein.

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