"Horror-Clown" versetzt Steyr in Angst und Schrecken - Polizei derzeit machtlos

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

2059 24430 Teilen

Ein als Clown verkleideter Unbekannter treibt seit Donnerstag in Steyr sein Unwesen. Der vermutlich männliche Unbekannte, der zuletzt ein gelb-schwarzes Clownkostüm, eine rote Perücke sowie eine weiß-rote Horrormaske trug, wurde in den vergangenen Nächten mehrfach im Bereich Steyrdorf, Tomitzstrasse, Ennskai und Ennsleite von Passanten gesichtet. Der Clown hielt dabei stets eine Motorsäge der Marke Husqvarna in den Händen und fiel durch sein lautes Röcheln auf. Übergriffe oder konkrete Drohgebärden gegenüber Passanten wurden bislang nicht berichtet, der Unbekannte scheint sich lediglich daran zu erfreuen, Passanten durch seine bloße Anwesenheit und schauderhafte Blicke in Angst und Schrecken zu versetzen. Aus diesem Grund hat die Polizei auch keine Möglichkeit, den Spaßvogel aus dem Verkehr zu ziehen.

"So lange es zu keinen tätlichen Übergriffen oder eindeutigen Drohgebärden kommt, sind uns die Hände gebunden. Es gibt in Österreich kein Gesetz, das es verbietet, nachts im Clownkostüm mit einer Motorsäge in der Hand auf dem Gehsteig zu stehen und dabei eigentümliche Laute von sich zu geben", so Bezirksinspektor Dietmar Schröcksnadel vom Stadtpolizeikommando Steyr.

Aufgrund der weitgehend übereinstimmenden Beschreibungen der Clown-Sichtungen in den vergangenen Nächten wird derzeit davon ausgegangen, dass es sich dabei stets um die selbe Person handelte. Die Polizei empfiehlt Fußgängern, die dem Clown begegnen, nach Möglichkeit umzukehren und einen anderen Weg zu wählen:
"Auch, wenn von der Person bislang keine nachweisbare Gefahr ausgeht, weiß man nie, was im Kopf eines Menschen, der die Nächte damit verbringt, als Clown verkleidet Passanten zu erschrecken, tatsächlich vorgeht. Daher ist es besser, kein Risiko einzugehen. Keinesfalls sollte man versuchen, den Clown anzugreifen oder zu überwältigen, da erstens nicht abzusehen ist, wie dieser auf den Angriff reagiert, und zweitens der Angreifer in diesem Fall eine strafbare Körperverletzung begeht. Eine Notwehrsituation ist nicht gegeben, solange man nicht selber verletzt oder unmittelbar körperlich bedroht wird."

(K. Thumer)

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

loading Biewty