Immer häufiger Hausdurchsuchen bei geringen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz

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Wie die Polizei mitteilte, müssen Btm-Konsumenten zunehmend mit Hausdurchsuchungen nach geringfügigen Delikten rechnen. Durch eine Entscheidung vom Oberlandesgericht gelten diese nun als legitim und bis zu einer weitern Prüfung durch den Bundesgerichtshof wird die Verhältnismäßigkeit der zunehmend missachtet. Immer wieder kam es so zu Hausdurchsuchungen in Deutschland bei geringsten Mengen Cannabis, welche sichergestellt wurden. Konsumenten müssen nun 3-7 Tage nach etwaigen, auch nur geringfügigen Delikten mit unvorbereiteten Hausdurchsuchungen rechnen. Zur Anwendung in der Praxis kommt diese Möglichkeit nun vorallem in Bayern, Niedersachsen und Hessen. Etwa jeder zweite geringfügige BtmG-Verstoß wird dort nun eine Hausdurchsuchung nach sich ziehen. Diverse Bürger sind nun vor dem Verfassungsgericht in Revision gegangen, doch bis zur Entscheidung Mitte 2017 müssen Konsumenten weiter bangen.

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