Verfassungsbeschwerde: Berliner Familienaktivist scheitert vor Gericht

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Verfassungsbeschwerde: Berliner Familienaktivist scheitert vor Gericht

Der Berliner Familienaktivist M. hatte am Anfang des Jahres eine Verfassungsklage gegen den Jugendhilfeträger Einhorn gGmbH beim Landesverfassungsgerichtshof Berlin eingelegt. Der Aktivist wollte gerichtlich feststellen lassen, dass der Träger auf das Recht des Wohnen verstoßen hatte und forderte eine Strafzahlung. Nun entschied das Gericht: Die Verfassungsbeschwerde ist abgelehnt.

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