Verfassungsbeschwerde: Berliner Familienaktivist scheitert vor Gericht
Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.
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Der Berliner Familienaktivist M. hatte am Anfang des Jahres eine Verfassungsklage gegen den Jugendhilfeträger Einhorn gGmbH beim Landesverfassungsgerichtshof Berlin eingelegt. Der Aktivist wollte gerichtlich feststellen lassen, dass der Träger auf das Recht des Wohnen verstoßen hatte und forderte eine Strafzahlung. Nun entschied das Gericht: Die Verfassungsbeschwerde ist abgelehnt.
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