Anhebung der Volljährigkeit

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Der Bundesrat und Parlament wollen das Alter für Volljährigkeit um 4 Jahre anheben. Demnach sollen Jugendliche neu erst mit 22 Jahren mündig sein. Entsprechend wird es jungen Erwachsenen nicht möglich sein, vor dem Erreichen der neuen Volljährigkeit zu heiraten, Wohnungs- oder Arbeitsverträge abzuschliessen oder an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen.
Begründet wird die Anhebung der Volljährigkeit mit der zunehmenden Überforderung von Jugendlichen beim Umgang mit Verantwortung. Mit dieser Massnahme könnten die Jugendlichen vor Verschuldung, Kriminalisierung und Gesundheitsgefährdung geschützt werden, meinte Bundesrat Guy Parmelin an einer Medienkonferenz.
Zurzeit noch unklar ist, ob auch die Zulassung zur Autoprüfung angehoben werden soll. Während der Bundesrat sich klar für eine solche Anhebung ausspricht, sind vor allem linke und grüne Politikerinnen und Politiker gegen die Ausweitung der Volljährigkeitserhöhung.

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