Entscheidung der Landesschulbehörde: Alle Grundschuljahrgänge in Niedersachsen müssen das aktuelle Schuljahr wiederholen!

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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Das Kultusministerium und die Landesschulbehörde Niedersachsen haben Donnerstag Nachmittag die Entscheidung verkündet, dass in ganz Niedersachen alle Grundschuljahrgänge die aktuelle Klassenstufe im nächsten Schuljar wiederholen müssen. Grund dafür sind verpasste Unterrichtsinhalte aufgrund von Unterrichtsausfällen durch das in Niedersachsen verwendete Wechselmodell. Insbesondere die vierten Abschlussklassen der Grundschulen seien nicht hinreichend für die weiterführenden Schulen vorbereitet, so die Ministerpräsidentin Ursula Prilscherz.

Um die Schulen zu informieren und ihnen Handlungssicherheit zu geben, haben das Niedersächsische Kultusministerium sowie das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ein Informationspaket entwickelt. Außerdem bekommen Sie hier einen Überblick über die wesentlichen Links. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es ggf. zu inhaltlichen Überscheidungen kommen kann. Die Rundverfügungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde bzw. der Regionalen Landesämter für Schulen und Bildung finden Schulen uns Studienseminare hier. Bei Rückfragen stehen die Regionale Landesämter für Schule und Bildung den Schulen beratend und unterstützend zur Seite.

Sie finden hier eine aktuelle Tabelle mit den Arztpraxen, bei denen Sie eine Testung auf das Corona-Virus zu den in der Grundsatzvereinbarung geeinten Bedingungen durchführen lassen können. Sie haben die Möglichkeit, eine Ärztin/einen Arzt nach Ihrer Wahl in der Nähe Ihres Wohnortes oder Arbeitsortes zu suchen und können dann direkt mit der Arztpraxis Kontakt bezüglich einer Terminvereinbarung aufnehmen.

Bitte beachten Sie, dass das das genaue Abrechnungsverfahren vor Ort im jeweiligen Zuständigkeitsbereich eines örtlichen Trägers/einer Gemeinde, die die Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen nach § 13 Abs. 1 AG SGB VIII wahrnimmt, in Absprache mit den freien Trägern der Jugendhilfe festgelegt wird. Das gilt auch für die Frage, ob Berechtigte eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers vor der Testung vorlegen müssen. Da das Verfahren der Testungen und der Abrechnung nach der Grundsatzvereinbarung auf der örtlichen Ebene eigenständig festgelegt werden kann, ist dies vonseiten des Landes nicht zwingend vorgeschrieben. Das genaue Verfahren kann bei den örtlichen Trägern erfragt werden. Das gilt entsprechend auch für die Schulträger.

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