Die Kanzlerin setzt bundesweite Ausgangssperre mit 3. Mai durch

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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Die Infektionszahlen und Inzidenzen steigen im gesamten Bundesgebiet stark an, so dass die Ausgangssperre bundesweit ausgeweitet wird. Die Landkreise und Städte haben angesichts hoher Corona-Inzidenzen nun auch tägliche Ausgangsbeschränkungen ab 18:00 bis 06:00 Uhr angeordnet. Wo gilt zurzeit was? Ein Überblick. Den Rahmen für die Ausgangssperren hat die Bundesregierung in ihrer aktualisierten Corona-Verordnung gesetzt. Bewohner einer Kommune mit einer Tagesinzidenz über 100 dürfen demnach ihr Grundstück zwischen 21 und 5 Uhr nur noch aus triftigen Gründen verlassen. Die Sonderregelung der Region Berlin, wo die Regelung ab 22 Uhr gilt, sei im Ermessensspielraum der Behörden, wie es am Dienstag aus dem Krisenstab des Landes hieß. Als Ausnahmen gelten etwa notwendige medizinische, psychosoziale oder veterinärmedizinische Behandlung, die Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeit, der Besuch von Gottesdiensten und ähnlichen religiösen Veranstaltungen sowie der Besuch naher Angehöriger, wenn diese von Behinderung betroffen oder pflegebedürftig sind.

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