Testpflicht für die Abschlussprüfungen

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Die Kultusministerkonferenz hat überraschend festgelegt, dass alle SuS Deutschlands zu den Abschlussprüfungen einen negativen Coronatest verweisen müssen. So soll ein Ausbreiten des Virus verhindert werden.

Wer keinen Test vorlegen kann, oder wo dieser positiv ausfällt, darf die Prüfung an diesem Tag nicht absolvieren. Für diesen Fall soll die Prüfung schnellstmöglich an einem anderen Tag nachgeschrieben werden.

Für eine flächendeckende Versorgung mit Selbsttests fehlt dem Bund das finanzielle Budget, weswegen die Eltern für die Tests aufkommen sollen. Für sozialschwache Familien gelten Ausnahmen.

Weitere Informationrn folgen in Kürze.

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