Friseure müssen wieder schließen in Bayern ab dem 30 März

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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Das Bayerische Kabinett hat sich heute (26.März) mit den jüngsten Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz befasst und die erforderlichen Regelungen für Bayern getroffen. Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) wird bis 30. März verlängert und in einigen Punkten angepasst. Für die Friseursalons in Bayern bedeutet dies, dass sie grundsätzlich Das Sie schließen müssen . Eine Ausnahme bilden Gründonnerstag, 1. April und Karsamstag, 3. April. Aufgrund des konsequenten Lockdowns über Ostern müssen die Friseursalons an diesen beiden Tagen auch geschlossen bleiben. Zur arbeitsrechtlichen Behandlung dieser Schließtage wird noch eine Klarstellung durch den Bund erwartet.

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