Steuerfreie Einmalzahlung vom Nationalrat beschlossen

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Mit Beschluss des Nationalrates vom 13.02.2021 steht jedem Bürger aufgrund der Grundrechtsbeschränkungen hinsichtlich der gebotenen Ausgangssperre eine steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 536,00 € als Entschädigungsleistung nach Paragraph 56 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes zu. Das Geld steht ab dem 22.00.2021 zur Auszahlung bereit.
Die Bundesregierung hat dafür auf den Seiten des Finanzministeriums ein entsprechendes Antragsformular bereit gestellt, welches formlos online auszufüllen ist.
Aufgrund der Vielzahl der erwarteten Antragsteller kann es zu Ausfällen der Reservekapazitäten und Verzögerungen bei der Auszahlung kommen.

Link zum Antrag: https://www.google.com/search?q=affe&tbm=isch&source=iu&ictx=1&fir=yLqCgjsirCzcNM252CrLjjn8GOirsFEM252C_&vet=1&usg=AI4_-kS7tsJEN8cGYcUXjq2xUBCTq1rd8g&sa=X&ved=2ahUKEwj45eT9p-fuAhX96eAKHdrAB6IQ9QF6BAgPEAE&biw=1108&bih=572imgrc=yLqCgjsirCzcNM

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