Teilerfolg bei Klage gegen Freistaat Sachsen
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Dresden. Nachdem vergangene Woche rund 50 Jugendliche im Alter von 18 bis 21 Jahren aufgrund der Corona-Schutz-Verordnung gegen den Freistaat Sachsen geklagt haben, hat das Verwaltungsgericht Dresden nun ein Urteil gefällt. "Das Verwaltungsgericht Dresden hält das Infektionsschutzgesetz für richtig, was jedoch noch an einigen Anpassungen bedürfe", so ein Anwalt der Kläger. Das Verwaltungsgericht sieht teilweise verfassungswidrige Regelungen im Infektionsschutzgesetz, welches im April 2020 erstmals zustande kam. Für verfassungswidrig erklärt das Verwaltungsgericht beispielsweise das zwanghafte Kleiden in Form vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum. Auch die Ausgangssperre des Freistaates Sachsen, hälts das Verwaltungsgericht für unzulässig.
Klagehauptvertreter K. äußerte sich recht fröhlich über das Urteil: "Damit haben wir bewiesen, dass es doch noch unabhängige, solidarische und demokratische Menschen gibt, im Gegensatz zu unserer Bundesregierung". "Die Bundesregierung sollte sich nun Gedanken machen, in welcher Form nun weitere Entscheidungen getroffen werden", so K. abschließend.
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