Mit Satellitendaten gegen Erneausfälle - Innovation im Kanton Zug

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Mit jedem Tag ohne längeren, gesamtschweizerischen Regen spitzen sich die Probleme mit der extremen Trockenheit in der Schweizer Landwirtschaft zu. Der Schweizer Bauernverband verabschiedete deshalb heute ein erstes Massnahmenpaket. Im Zentrum stehen die Sicherstellung der Futterversorgung sowie die Solidarität innerhalb der Branche und der Wertschöpfungskette.

Dürre setzt der Landwirtschaft zu: Sofortmassnahmen gefordert
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Ganz Europa und auch die Schweizer Landwirtschaft leiden unter starker Trockenheit. Seit Monaten gibt es den begehrten Regen nur in Form von lokalen Gewittern. Weil diese regional sehr unterschiedlich ausfielen, präsentiert sich auch die Lage nicht überall gleich. An einigen Orten ist zudem die Bewässerung eingeschränkt oder nicht mehr möglich. Mit jedem zusätzlichen Tag ohne ausreichend Wasser, verschärft sich die Situation für die Bauernbetriebe. Kritisch sind insbesondere die aktuelle Futterversorgung im Talgebiet und im Sömmerungsgebiet, das Sicherstellen von genügend Futtervorräten für den Winter, die ausgebrochene Panik auf den Schlachtviehmärkten und die noch ausstehenden, wirtschaftlich bedeutenden Ernten von Acker- und Spezialkulturen. Aus Sicht des Schweizer Bauernverbands (SBV) braucht es deshalb rasch erste Massnahmen, um die negativen Effekte der Dürre zu dämpfen. Gewisse Kantone und der Bund haben bereits reagiert und erste Massnahmen beschlossen, respektive vorgeschlagen. Der SBV ist froh, dass der Ernst der Lage erkannt ist. Für ihn stehen drei Stossrichtungen im Zentrum:

1. Brancheninterne Massnahmen:

Um die Verfügbarkeit von Raufutter zu verbessern, sollen Landwirte mit genügend Futter ihr Angebot auf dem Markt und den von kantonalen Bauernverbänden eingerichteten Futterbörsen platzieren.
Landwirte, welche zusätzliche Tiere für die Herbst- und Winterführung aufnehmen können, sollen dies frühzeitig bekannt machen. Dies kann allenfalls ebenfalls kantonal koordiniert werden.
Privatrechtliche Versicherungsangebote zur Absicherung von Ausfällen aufgrund extremer Witterung mit einer Gesamtlösung im Rahmen der Agrarpolitik 22+ ausbauen.


2. Solidarität der Partner in der Wertschöpfungskette:

Die Partner in der Wertschöpfungskette müssen sich solidarisch zeigen und dürfen die Notlage nicht ausnützen! Insbesondere die Schlachtbetriebe sind angehalten, die Situation nicht schamlos auszunutzen und die Preise für Schlachtkühe derart massiv zu senken, wie dies diese Woche geschah. Die Landwirte sind angehalten, auf Panikverkäufe zu verzichten. Die Preise für Schlachtkühe werden wieder steigen!
Der SBV verlangt, dass die vor kurzem bewilligten Importmengen für Kuhfleisch in der aktuellen Marktsituation nicht eingeführt werden.
Da die Kosten für das Futter steigen und die Milchmenge sinkt, fordert der SBV die Detailhändler auf, für die Industriemilch befristet bis am 30. April 2019 fünf Rappen Solidaritätsbeitrag zu bezahlen, der vollumfänglich den Milchproduzenten zugute kommt. Zudem sind sämtliche noch bestehende Abzüge unverzüglich einzustellen.


Technische Bestimmungen rund um die Direktzahlungen:

Die tiefen Futtererträge müssen in der betrieblichen Nährstoffbilanz (Suissebilanz) berücksichtigt werden, so dass die betroffenen Bauern ausreichend Futter zukaufen können.
Beim freiwilligen Programm des regelmässigen Auslaufes im Freien (RAUS) ist zu berücksichtigen, dass die Tiere auf den Weiden nichts mehr zu Fressen haben.
Die Sömmerungsbetriebe dürfen keine Benachteiligung erfahren, wenn der Mindesttierbesatz aufgrund des Futtermangels nicht erreicht wird. Alpen mit gutem Futterwuchs sollten die Alpzeit verlängern können.

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