Bundesregierung beschließt neues Betäubungsmittelgesetz

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Nach Angaben vieler Polizeisprecher und dem Ministerium für Kriminalität, hat sich nun auch dir Bundesregierung zu bekennen gegeben. Man berichtete von zukünftigen Änderungen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, die durch die SPD und CDU/CSU schon lange in Planung standen. Nun steht ein Termin zur Einführung und Geltung des neuen Gesetzes parat. Am 01.06.2021 soll das neu überarbeitete Betäubungsmittelgesetz an die Öffentlichkeit gelangen und vor allem bei den Jugendlichen, Wirkung zeigen. Experten im Gesundheitsbereich, sowie Gesundheitsexperte der SPD Karl Lauterbach und Gesundheitsminister Jens Spahn, befürworten die Änderungen und halten sie für richtig. Nach einer Umfrage bei Merkur Online, sehen mehr als 70 die Änderungen für richtig, nachdem sich rund 180.000 Personen an der Umfrage beteiligt haben.

Folgendes soll sich nun ändern:

Nach einer sehr durchwachsenen Debatte über mehrere Tage, hat man sich nun auch für die lang ersehnte Illegalisierung des Konsumes von Betäubungsmitteln aller Art, entschieden. Das illegale Inverkehrbringen, Konsumieren, Besitzen, Verkaufen, Handeln, Herstellen, oder gar das neu hinzugekommene "Anstiften" zum Konsumieren von Betäubungsmitteln ist nun deutlich untersagt und stellt nach geltendem Recht, eine Straftat dar. Wo bis zum 01.06.2021 noch eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe gilt, gilt ab dem 01.06.2021 nun eine Freiheitsstrafe von bis zu 8 Jahren, Jugendstrafe von bis zu 5 Jahren, oder Mindestgeldstrafe von mindestens 500,00€. Auch hat man die Altersklasse angepasst. Das Betäubungsmittelgesetz hat dabei eine neue Zitierung;

"Ungeachtet des Alters, welches durch behördliche Institutionen und/oder zuständigen Sicherheits- und Ordnungspersonals während einer Personenkontrolle festgestellt wird, gilt in jedem Fall, eine Mindestgeldstrafe von 500,00€, wobei der Ermessensspielraum den zuständigen Institutionen obliegt."

Im deutschsprachigen Raum bedeutet das, dass Personen, ungeachtet des aktuellen Alters, in jedem Fall eine Mindestgeldstrafe von 500,00€ bekommen werden. Für Kinder unter 14 Jahren, sind die Eltern in einem weiteren, neuen Absatz, haftungs- und zahlungspflichtig geworden;

"Ist die zu kontrollierende Person unter 14 Jahre alt, so sind die jeweiligen Erziehungsberechtigten zur Haftung und Zahlung verpflichtet, welches sich nur auf die Geldstrafen bezieht. Haftstrafen sind den Erziehungsberechtigten nicht zu verpflichten, oder jenen gegenüber auszuüben"

Damit hat die Bundesregierung die Erziehungsberechtigten im Falle einer Haftstrafe, abgesichert. "Eltern haften nur für die empfindlichen Geldstrafen, weil wir den Kindern nicht ihre soziale Gewohnheiten nehmen wollen. Kinder und Jugendliche sollen damit besser lernen, mit verbundenen Konsequenzen umgehen zu können und auch daraus zu lernen", heißt es vom Bundeskriminalamt.

Wie sich das neue Gesetz wirklich auf die Bevölkerung auswirken wird, bleibt abzuwarten.

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